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1990
Eintrag im Vereinsregister als "Reit und Fahrverein Kalkreuth e. V."
Antrag an die Treuhandanstalt zur Übertragung der Paulsmühle in kommunales Vermögen
Das Jahr 1990 kann als das Jahr des Neubeginns bezeichnet werden. Die Trägerschaft durch das VEG Kalkreuth gab es nicht mehr. Die zwar stets begrenzte, aber Sicherheit bietende materielle und finanzielle Unterstützung durch das VEG und die kooperierenden LPGen sowie des DTSB, gehörte der Vergangenheit an. Die RSG war auf sich gestellt und stand vor einer großen Bewährungsprobe. Damit Bewährtes erhalten und fortgeführt werden konnte, galt es neue Wege zu beschreiten. Die Leitung der RSG war sich darin einig, auch in dieser schwierigen Situation zusammenzustehen. Am 2. August trug sich die RSG unter dem Namen "Reit und Fahrverein Kalkreuth e. V." in das Vereinsregister ein. Der neugegründete Verein setzte von Anfang an auf eine gute Zusammenarbeit mit dem im Mai I990 neugewählten Kalkreuther Gemeinderat. Es wurde noch im selben Jahr ein Auftrag an die Treuhandanstalt zur Übertragung des Reiterhofes Paulsmühle in kommunales Vermögen gestellt. Hauptanliegen war, das Objekt Paulsmühle als Reitsport-